Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten unser Allgemeinen Lieferbedingungen jeweils nach neuestem Stand, die Sie hier herunterladen können:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s) der Firma Weltron Elektronik GmbH für Warenlieferungen an Unternehmer - Stand 01.10.2022 :


1. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Weltron Elektronik GmbH, Sommerauer Straße 11, DE- 91555 Feuchtwangen, im Nachfolgenden „Verkäufer“ genannt in der jeweils gültigen Version. Die AGB´s stehen auf unserer Homepage www.weltron.de, wie auch in unserem Online-Shop „Weltroniker“ www.weltroniker.de als Download zur Verfügung. Auf Anforderung übersenden wir diese auch gerne auf dem Postweg. Die AGB´s des Verkäufers gelten gleichlautend sowohl für schriftliche Bestellungen wie auch für direkte Online-Bestellungen über unseren Online-Shop „Weltroniker“.

2. Die Annahme einer Bestellung durch den Verkäufer in Form einer Auftragsbestätigung (AB) an den Käufer, bedeutet jedoch noch keine automatisch Anerkennung dessen AGB´s. Die Anerkennung der AGB´s des Käufers allgemein, Passagen daraus, oder anderer Sondervereinbarungen inklusive abweichender Liefer- und Zahlungsbedingungen sind nur dann gültig, wenn diese durch den Verkäufer ausdrücklich anerkannt, im Einzelnen benannt und schriftlich durch den Verkäufer bestätigt wurden.

3. Der Verkäufer widerspricht daher den AGB´s des Käufers, egal ob diese zusammen mit seiner Bestellung überstellt wurden, oder in seiner Bestellung auf die allgemeinen Einkaufs- und Lieferbedingungen inklusive AGB´s verwiesen wird.

4. Die Übersendung einer AB durch den Verkäufer an den Käufer dient ausschließlich dazu, den Inhalt der Bestellung zu bestätigen und wiederzugeben. Eine Anerkennung der AGB´s des Bestellers ist jedoch damit nicht verbunden.

5. Bei einer beiderseitigen Nichtanerkennung der jeweiligen AGB´s gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach aktuellem Stand.

Produktauswahl

6. Die Produktauswahl obliegt dem Käufer anhand seiner Angaben auf der Bestellung. Vorzugsweise ist eine genaue Bezeichnung des Artikels anhand des Herstellercodes auf der Bestellung anzugeben. Stehen mehrere Herstellercodes zur Auswahl, wählt der Verkäufer nach eigenem Ermessen einen davon aus, wenn nicht durch weitere Angaben wie z.B. der Artikelnummer des Verkäufers ersichtlich ist, welchen Artikel der Käufer möchte.
7. Fehlt eine solche Angabe oder ist nur eine allgemeine Beschreibung in Form eines Index auf der Bestellung angegeben, der die Kerneigenschaft des Artikels wiedergibt, wählt der Verkäufer nach eigenem Ermessen ein passendes Teil aus.

8. Fehlerhafte oder fehlende technische Angaben auf der Bestellung, die zu einer Fehlfunktionen in der Schaltung selbst führen, können dem Verkäufer daher nicht angelastet werden.

Mitwirkungspflicht des Käufers durch Kontrolle der AB

9. Die Kontrolle der AB´s durch den Käufer dient der Vermeidung oder Aufdeckung von Missverständnisen, Fehler oder Irrtümern in der Sache. Dazu gehört auch die
Klarstellung der vereinbarter Liefer- und Zahlungsbedingungen. Die Kontroller der AB´s durch den Besteller wird daher von uns als zwingend erforderlich angesehen und ist Bestandteil unserer AGB´s.

10. Kosten, egal welcher Art, die nachweislich durch unterlassene Kontrolle der Auftragsbestätigungen durch den Käufer entstanden sind, können dem Verkäufer nicht alleinig angelastet werden. Wir verpflichten den Käufer daher zur gewissenhaften Kontrolle unserer Auftragsbestätigungen.

11. Der Versand erfolgt an eine hinterlegte E-Mail-Adresse die uns der Käufer genannt hat. Sofern ein Versand der AB ohne Fehlermeldung wie z.B. diese E-Mail-Adresse ist nicht bekannt erfolgt, gilt die E-Mail als zugestellt.

REACH-Klausel und ROHS-Klausel

12. Gegenüber dem Käufer treten wir als Händler auf, und können daher auch keine rechtsverbindlichen Angaben in unserem Namen zu diesen Themen abgeben. Selbstverständlich kommen wir unserer Informationspflicht dahingehend nach.

13. Auf Basis der uns vom Hersteller oder Vorlieferanten vorliegenden Informationen weisen wir den RoHS- und Reach-Status jedes Artikels auf unseren Auftrags-bestätigungen und Lieferpapieren aus.

14. Weltron ist nicht für die Richtigkeit dieser Angaben verantwortlich, die Weitergabe von Informationen beruhen auf den Angaben der jeweiligen Hersteller und erfolgen in gutem Glauben. Eine Haftung für falsche Angaben des Herstellers durch uns als Verkäufer ist daher ausgeschlossen. Wir haften daher ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach dem Produkthaftungsgesetzt (ProdHaftG).

15. Die Klassifizierung bezieht sich immer auf die mit angegebene Verordnung und den Stand derselben unter Zugrundelegung der Angabe des Herstellers. Darüber hinaus können wir keine weiteren Bestätigung abgeben, Aufforderungen dazu nach neuestem Stand zu bestätigen sind daher nichtig da nicht umsetzbar.

16. Pauschalen Forderungen wie z.B. „der Lieferant bestätigt immer die Einhaltung der jeweils neuesten Version sind nicht machbar und praxisfremd. Sofern solche Forderungen des Käufers nur in dessen allgemeinen AGBS´s zu finden sind und hier Garantien oder Bestätigungen einfordern oder voraussetzen, die der Hersteller selbst in dieser Form nicht abgegeben hat, sind daher unwirksam, auch wenn die Bestellung in Form einer AB schriftlich bestätigt wird. Das gilt auch dann, wenn die Bestellung in Form einer AB standardmäßig bestätigt wurde.

17. Der Versand einer AB an den Besteller bedeutet daher kein Einverständnis oder eine gleichzeitig Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Käufers.

18. Aufgrund der großen Artikelanzahl ist nicht auszuschließen, dass Artikel noch nicht bezüglich RoHS oder REACH klassifiziert werden konnten. Ist das der Fall, kennzeichnen wir diese Artikel mit 'nicht klassifiziert'. Die Entscheidung das Produkt einzusetzen liegt ausschließlich beim Käufer.

19. Für 'nicht kassifiziert' Produkte können wir daher auch im Nachgang keine weiteren Bestätigungen ausstellen und lehnen daher diesbezügliche Aufforderungen zur Abgabe entsprechender Erklärungen ab.

20. Unserer Pflicht nach Artikel 33 der REACH-Verordnung zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen die ein- oder mehrere Kriterien des Artikels 57 erfüllenden und gemäß Artikel 59 Absatz 1 ermittelten Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthalten, kommen wir bereits bei der Auftragsbestätigung nach. Enthält ein Produkt einen oder mehrere von der Europäischen Chemikalagentur (ECHA) identifizierten besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) in einer Konzentration von über 0,1% Massenprozent, wird der Artikel mit dem Status 'betroffen' gekennzeichnet und die Soffe, welche den Schwellenwert überschreiten, mit Angabe der CAS-Nummer benannt und ausgewiesen.

21. Stornierungen, die damit begründet werden, dass der oder die gelieferten Artikel Stoffe enthalten, die als SVHC Stoffe benannt wurden, akzeptieren wir nur auf Nachfrage und innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Übermittlung der AB. Rücksendungen mit gleicher Begründung sind komplett ausgeschlossen.Bei Lieferung geben wir diese Information nochmals in gleicher Form als Anhang und Bestandteil der Packliste bekannt.

Wareneingangskontrolle

22. Trotz größter Sorgfalt des Verkäufers ist eine Wareneingangskontrolle unverzichtbar. Wir verweisen an dieser Stelle ausdrücklich auf die Pflicht der Wareneingangsprüfung nach § 377 HGB durch den Käufer hin. Hinweise in den AGB´s des Bestellers auf den Verzicht einer Wareneingangskontrolle sind unwirksam. Das gilt auch für eine Weiterreichung von Kosten oder einer Haftung des Käufers an den Verkäufer. Der Hinweis auf entsprechende Klauseln in den AGB´s des Käufers ist daher ausgeschlossen.

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

23. Eine Haftung durch den Einbau falscher, oder defekter Teile und deren Folgekosten besteht im Rahmen der gesetzlichen Produkthaftung und ist durch den Abschluss einer entsprechenden Versicherung in ausreichender Höhe abgesichert. Eine Haftung für falsche Angaben des Herstellers durch den Verkäufer ist aber ausge-schlossen. Wir haften daher nur im gesetzlichen Rahmen nach dem (ProdHaftG).

Liefer- und Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung und Versand

24. Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Der Versand erfolgt ab Werk, die Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers soweit nicht anders vereinbart. Es gelten die auf der AB und Rechnung angegebenen Konditionen, bei einem unberechtigten Abzug der Frachtkosten, oder Abzug von Skonto wird dieser nachgefordert.

25. Rücksendungen wegen einer Reklamation können generell nicht mit offenen Posten verrechnet werden, solange die Vorgänge nicht geklärt und abgeschlossen sind. Eine Verrechnung ist nur dann möglich, wenn dem Käufer eine Gutschrift des Verkäufers vorliegt.

Eigentumsvorbehalt

26. Bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Während dieser Zeit gilt ein Eigentumsvorbehalt des Verkäufers als vereinbart, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware durch den Käufer ist ausdrücklich untersagt.

27. Eine Weiterveräußerung ist nur dann zulässig, wenn die Ware bereits verbaut und somit Teil eines Ganzen geworden ist. Für den Fall des Weiterverkaufs oder einer Weiterverarbeitung tritt der Käufer schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab, und zwar bis zur Höhe unserer Forderung.

28. Sofern Pfändungen, Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen beim Käufer anstehen, muss dieser auf unseren Eigentumsvorbehalt hinweisen und uns unverzüglich darüber benachrichtigen.

Preisanpassung, Lieferfristen, Terminverschiebungen, Verzug, Vertragsrücktritt

29. Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Termine und Preise basieren auf dem aktuellen Stand nach den Angaben unserer Lieferanten zum Zeitpunkt der Bestellung.

30. Stellt der Kunde nach Erhalt der AB eine Abweichung beim Liefertermin fest, die nicht seinen Vorstellungen entspricht, ist er verpflichtet, uns spätestens drei Werktag bzw. 72 Std. nach Erhalt der AB mitzuteilen, ob die Bestellung aufrechterhalten, oder storniert werden soll. Erhalten wir diesbezüglich keine Mitteilung, betrachten wir die Bestellung als verbindlich erteilt.

31. Bei Lieferverzögerungen, die wir nicht zu verantworten haben, ist eine Haftung ausgeschlossen. Sofern wir diese zu verantworten haben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

32. Sofern wir dem Käufer keinen Ersatz anbieten können, besteht kein rechtlicher Anspruch des Käufers uns zur Lieferung zu verpflichten oder Mehrkosten zu übernehmen, die dem Käufer durch einen Zukauf entstanden sind.

33. Gleichlautend gilt das auch für Kosten bedingt durch einen Produktionsausfall oder Weiterreichung von Kosten des Käufers durch dessen Kunden.

34. Der Käufer kann darüber hinaus nur noch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zurücktreten. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

35. Wird ein neuer Liefertermin mitgeteilt, gilt dieser als akzeptiert sofern wir binnen 72 Stunden nach Mitteilung keine Gegenteilige Mitteilung des Bestellers erhalten.


Für alle nicht aufgeführten Punkte die im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Kaufvertrages im B2B-Bereich stehen gelten die einschlägigen Gesetzte nach aktuellem Stand.

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